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   OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99   

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OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99 (https://dejure.org/1999,21220)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.09.1999 - 8 U 1458/99 (https://dejure.org/1999,21220)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. September 1999 - 8 U 1458/99 (https://dejure.org/1999,21220)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89

    Formularmäßige Vereinbarung eines fristlosen Kündigungsrechts des Leasinggebers

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Denn jedenfalls im kaufmännischen Verkehr ist es unbedenklich, wenn sich der Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestimmte Entwicklungen der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Leasingnehmers, mit denen eine ernstliche Gefährdung seiner Gegenansprüche einhergeht, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung einräumen lässt (vgl. BGH, WM 1984, 163 = NJW 1984, 871 = ZIP 1984, 185; WM 1984, 1217, 1219 = ZIP 1984, 1114; BGHZ 112, 279 = WM 1990, 1967 = NJW 1991, 221).

    Eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers enthaltene Klausel, wonach der Leasinggeber ohne weiteres zur fristlosen Kündigung berechtigt sein soll, wenn "sonstige Umstände" vorliegen, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Leasingnehmers ergibt, benachteiligt den Leasingnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher gem. § 9 AGBG unwirksam (BGHZ 112, 279 = WM 1990, 1967 = NJW 1991, 221).

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Als solcher ist er nicht geständnisfähig, denn er enthält eine rechtliche Beurteilung, die dem Gericht vorbehalten ist (vgl. BGH, NJW 1958, 1968 zum Begriff der Sittenwidrigkeit; NJW 1992, 906 zum Begriff der Schenkung).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit nicht ohnehin - was die Klägerin in Zweifel zieht - auf den die Leasingraten bis zuletzt entrichtenden Beklagten und seinen Mitgesellschafter Martin Boden abzustellen ist, weil Träger der im Namen der OHG begründeten Rechte und Pflichten - und damit Vertragspartner der Klägerin, mithin Leasingnehmer i.S.v. Ziff. 9.2 Abs. 2 ihrer AGB - nicht die Personenhandelsgesellschaft als ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt, sondern die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter sind (vgl. BGH, NJW 1961, 1022; NJW 1988, 556; NJW 1990, 1181).
  • BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Denn jedenfalls im kaufmännischen Verkehr ist es unbedenklich, wenn sich der Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestimmte Entwicklungen der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Leasingnehmers, mit denen eine ernstliche Gefährdung seiner Gegenansprüche einhergeht, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung einräumen lässt (vgl. BGH, WM 1984, 163 = NJW 1984, 871 = ZIP 1984, 185; WM 1984, 1217, 1219 = ZIP 1984, 1114; BGHZ 112, 279 = WM 1990, 1967 = NJW 1991, 221).
  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85

    Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Unter Zahlungseinstellung im Sinne des § 102 Abs. 2 KO (vgl. jetzt § 17 Abs. 2 InsO) ist ein äußerliches Verhalten des Schuldners zu verstehen, in dem sich typischerweise Zahlungsunfähigkeit ausdrückt (BGH, NJW-RR 1986, 848, 850).
  • BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 67/86

    Vertragspartner des steuerlichen Beraters einer OHG

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit nicht ohnehin - was die Klägerin in Zweifel zieht - auf den die Leasingraten bis zuletzt entrichtenden Beklagten und seinen Mitgesellschafter Martin Boden abzustellen ist, weil Träger der im Namen der OHG begründeten Rechte und Pflichten - und damit Vertragspartner der Klägerin, mithin Leasingnehmer i.S.v. Ziff. 9.2 Abs. 2 ihrer AGB - nicht die Personenhandelsgesellschaft als ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt, sondern die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter sind (vgl. BGH, NJW 1961, 1022; NJW 1988, 556; NJW 1990, 1181).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 65/83

    Kündigung eines Leasingvertrages im Konkurs des Leasingnehmers;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Denn jedenfalls im kaufmännischen Verkehr ist es unbedenklich, wenn sich der Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestimmte Entwicklungen der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Leasingnehmers, mit denen eine ernstliche Gefährdung seiner Gegenansprüche einhergeht, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung einräumen lässt (vgl. BGH, WM 1984, 163 = NJW 1984, 871 = ZIP 1984, 185; WM 1984, 1217, 1219 = ZIP 1984, 1114; BGHZ 112, 279 = WM 1990, 1967 = NJW 1991, 221).
  • BGH, 29.09.1958 - II ZR 342/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
    Als solcher ist er nicht geständnisfähig, denn er enthält eine rechtliche Beurteilung, die dem Gericht vorbehalten ist (vgl. BGH, NJW 1958, 1968 zum Begriff der Sittenwidrigkeit; NJW 1992, 906 zum Begriff der Schenkung).
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